Um eine hohe Sicherheit bei der Ausübung der Arbeit zu gewährleisten, ist es sehr wichtig, dass die Mitarbeitenden genau wissen, wie sie Gefahren vermeiden und welche Sicherheitsvorschriften sie beachten müssen. Um diese Kenntnisse zu vermitteln, ist die Unterweisung für den Arbeitsschutz sehr wichtig – häufig auch als Arbeitsschutzbelehrung bezeichnet. Diese Maßnahme dient der Informationsübermittlung in allen sicherheitsrelevanten Bereichen.
Auf diese Weise vermeiden Sie Unfälle, Berufskrankheiten und viele weitere Risiken in Ihrem Betrieb. Das bringt für Sie als Arbeitgeber zahlreiche Vorteile mit sich – von einem geringeren Krankenstand bis hin zu einem positiven Betriebsklima, in dem sich alle Mitarbeitenden sicher fühlen. Außerdem gibt es in diesem Bereich genaue gesetzliche Vorschriften. Hier stellen wir Ihnen vor, was die Unterweisung für den Arbeitsschutz genau ist, welche Ziele sie verfolgt, welche Vorlagen Sie dafür verwenden können und wie dieser Prozess möglichst einfach und effizient abläuft.
Was ist eine Arbeitsschutzbelehrung?
Die Arbeitsschutzbelehrung stellt einen wichtigen Bestandteil der Arbeitssicherheit dar. Das erste Ziel besteht darin, den Mitarbeitenden zu vermitteln, welche besonderen Gefahren an ihrem Arbeitsplatz bestehen. Das kann sich beispielsweise auf den Umgang mit Elektrogeräten oder industriellen Maschinen beziehen.
Auch wenn es in einem Betrieb besondere Gefahrenbereiche gibt, ist es sehr wichtig, die Arbeitskräfte darauf aufmerksam zu machen.
Die Risiken, die hier zur Sprache kommen sollten, beziehen sich jedoch nicht nur auf konkrete Unfallgefahren. Darüber hinaus ist es wichtig, auf besondere Belastungen einzugehen, die eine Berufskrankheit auslösen können. Diese Themen reichen von der Staubbelastung bei verschiedenen handwerklichen Tätigkeiten bis hin zur richtigen Sitzhaltung für Büroarbeitskräfte.
Der nächste Schritt besteht darin, Handlungsanweisungen zu vermitteln, die diesen Risiken vorbeugen. Insbesondere bei der Arbeit mit gefährlichen Maschinen ist es sehr wichtig, eine genaue Einweisung zu geben, um die Risiken zu minimieren. Darüber hinaus ist es erforderlich, Techniken zu vermitteln, die die Gesundheit am Arbeitsplatz fördern. Schließlich ist es empfehlenswert, auch auf allgemeine Aspekte einzugehen – beispielsweise auf Erste-Hilfe-Maßnahmen, die in einem Notfall das Leben der Mitarbeitenden retten können.
Welche Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben?
Die Arbeitsschutzbelehrung ist gesetzlich vorgeschrieben. Halten Sie sich nicht an diese Vorgabe, drohen empfindliche Strafen. Deshalb ist es sehr wichtig, sich genau darüber zu informieren, welche Unterweisungen vorgeschrieben sind. Um dies herauszufinden, hilft ein Blick in Paragraf 12 der Betriebssicherheitsverordnung. Hier sind drei Bereiche aufgeführt:
- Information über vorhandene Gefährdungen bei der Verwendung der Arbeitsmittel oder durch die Arbeitsumgebung
- Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen, die für eine Reduzierung der Gefahren sorgen
- Verhalten und Maßnahmen bei Unfällen, Betriebsstörungen und medizinischen Notfällen
Wenn Sie eine Unterweisung für den Arbeitsschutz durchführen, müssen Sie daher auf jeden Fall auf diese drei Aspekte eingehen.
Wie oft müssen Mitarbeitende am Arbeitsplatz unterwiesen werden?
Die Unterweisung für den Arbeitsschutz ist in regelmäßigen Abständen notwendig. In der Regel gilt hierbei ein Intervall von einem Jahr. In manchen Fällen kann der vorgeschriebene Zeitraum jedoch kürzer sein. Das ist beispielsweise bei einer besonderen Gefährdung, bei Arbeitskräften mit unzureichender Ausbildung oder bei minderjährigen Arbeitskräften der Fall. Dabei sollte die Unterweisung mehrmals pro Jahr stattfinden.
Hinzu kommen weitere Situationen, die eine Arbeitsschutzbelehrung notwendig machen. Eines der wichtigsten Beispiele hierfür ist die Einstellung einer neuen Fachkraft. In diesem Fall ist eine ausführliche und detaillierte Unterweisung unverzichtbar. Auch wenn sich der Tätigkeitsbereich ändert und sich daraus eine andere Gefährdung ergibt, ist es notwendig, eine neue Unterweisung durchzuführen, die genau auf die neuen Aufgaben abgestimmt ist.
Wen muss der Arbeitgeber unterweisen?
Wenn es um die Unterweisung für den Arbeitsschutz geht, stellen sich viele Arbeitgeber die Frage, wen sie überhaupt unterweisen müssen. Dazu lohnt es sich, nochmals die bereits angesprochene Betriebssicherheitsverordnung zu betrachten – dieses Mal allerdings § 2. Hier ist genau definiert, wer alles unter die entsprechenden Schutzvorschriften fällt. Dabei werden zum einen die Beschäftigten genannt – also alle Arbeitskräfte, die direkt in Ihrem Unternehmen beschäftigt sind. Hinzu kommen jedoch noch einige weitere Personen. Hierbei werden beispielsweise Schülerinnen und Schüler sowie Studierende genannt – stets unter der Voraussetzung, dass sie die Arbeitsmittel im Betrieb verwenden. Diese Vorgabe bezieht sich insbesondere auf Praktikanten. Selbst wenn diese nur für kurze Zeit im Betrieb tätig sind, ist eine Sicherheitsunterweisung vorgeschrieben. Darüber hinaus erstreckt sich diese Regelung auch auf Personen, die nach dem Heimarbeitsgesetz beschäftigt sind sowie auf sonstige Personen, die in der Betriebsstätte anwesend sind.
Wer darf eine Sicherheitsunterweisung machen?
Die Sicherheitsunterweisung darf im Prinzip jede beliebige Person durchführen. Allerdings ist es notwendig, dass sie die Inhalte korrekt darstellt und alle Vorgaben einhält. Deshalb ist es wichtig, eine Fachkraft mit den entsprechenden Kenntnissen damit zu beauftragen – beispielsweise den Sicherheitsbeauftragten, den Abteilungsleiter oder den Betriebsarzt.
Gesetzliche Vorschriften für die Unterweisung
Für die Unterweisung zum Arbeitsschutz gelten verschiedene gesetzliche Vorschriften. Die wichtigste davon kam in diesem Artikel bereits zur Sprache: die Betriebssicherheitsverordnung. Darüber hinaus gibt es jedoch noch viele weitere Gesetze und Vorschriften, die hierbei von Bedeutung sind. Beispielsweise ist das Arbeitsschutzgesetz zu nennen, das jedoch sehr ähnliche Inhalte wie die Betriebssicherheitsverordnung hat. Ausserdem müssen alle Arbeitgeber die Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beachten. Diese ist ebenfalls verbindlich und ihre Nichtbeachtung kann hohe Bußgelder sowie den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen. In Paragraf 4 ist hierbei ebenfalls eine Unterweisung der Versicherten vorgeschrieben.
Hinzu kommen einige weitere gesetzliche Vorschriften, die sich jedoch nur auf bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern oder auf bestimmte Tätigkeiten beziehen. Beispielsweise schreiben auch die Gesetze zum Mutterschutz und zum Jugendarbeitsschutz eine Arbeitsschutzbelehrung vor. Falls Ihre Mitarbeitenden mit Gefahrstoffen oder mit biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt kommen, müssen Sie auch die Gefahrstoffverordnung beziehungsweise die Biostoffverordnung beachten. Auch hier sind spezielle Unterweisungen vorgeschrieben. Darüber hinaus gibt es bei vielen weiteren Tätigkeiten zusätzliche Sicherheitsvorschriften, die Sie ebenfalls beachten und Ihren Mitarbeitenden entsprechend mitteilen müssen.
Themen der Unterweisung bzw. Arbeitsschutzbelehrung
Bevor Sie die Arbeitsschutzbelehrung vornehmen, ist es notwendig, eine Gefährdungsbeurteilung erstellen zu lassen. Diese ermittelt genau, welchen Gefahren Ihre Mitarbeitenden ausgesetzt sind. Darüber hinaus ist es wichtig, bei technischen Anlagen das Sicherheitsdatenblatt und die Betriebsanweisung zu beachten. Diese Dokumente enthalten alle wichtigen Informationen darüber, welchen Risiken die Mitarbeitenden in Ihrem Unternehmen ausgesetzt sind.
Wichtige Informationen sollten für Mitarbeitende jederzeit zugänglich sein.
Hinzu kommen viele weitere mögliche Themen. Beispielsweise ist es wichtig, über spezielle Gesundheitsrisiken bei der entsprechenden Tätigkeit sowie deren Vermeidung zu informieren. Eine Einweisung in die Fluchtwege und die Notausgänge ist ebenfalls von großer Bedeutung. Die Vermittlung von Kenntnissen zu lebensrettenden Sofortmaßnahmen, zum richtigen Tragen der Schutzausrüstung und zur Verwendung des Erste-Hilfe-Koffers können ebenfalls Bestandteil der Unterweisung sein. Hinzu kommen viele weitere mögliche Themen – von Entspannungsübungen bis hin zur Work-Life-Balance.
Arbeitsschutz Unterweisung an der Frontline: Beispiele und Best Practices
Damit Sie sich etwas besser vorstellen können, wie eine Arbeitsschutz Unterweisung genau aussieht, folgt jetzt noch ein kleines Beispiel aus der Praxis. Dabei geht es um die Vermittlung der Arbeitsschutzvorkehrungen für die Frontliner im Einzelhandel. Hierbei handelt es sich nicht um eine Berufsgruppe, die einer besonderen Gefährdung unterliegt. Dennoch ist es vor der Umsetzung der Maßnahmen wichtig, eine Gefährdungsbeurteilung erstellen zu lassen. Sollten dabei besondere Risiken zutage treten, ist es wichtig, diese den Mitarbeitenden zu vermitteln und ihnen zu zeigen, wie sie sie so gering wie möglich halten können. Darüber hinaus ist es notwendig, allgemeine Kenntnisse zur Sicherheit zu übermitteln – beispielsweise die Fluchtwege und die Notausgänge aufzeigen und das korrekte Verhalten in einem Notfall vorstellen.
Die Unterweisung muss normalerweise in Präsenzform erfolgen. Dennoch ist es sehr wichtig, den Mitarbeitenden die kompletten Inhalte schriftlich auszuhändigen, damit sie diese später noch nachlesen können. Hierfür bestehen verschiedene Möglichkeiten. Beispielsweise können Sie diese an einer Pinnwand aushängen. Gerade bei Frontline-Mitarbeitenden ist dies jedoch nicht allzu sinnvoll, da es hier keinen zentralen Ort gibt, an dem sie sich aufhalten. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Inhalte für jede Fachkraft auszudrucken. Das wäre jedoch sehr umständlich. Besonders praktisch ist es, die Sicherheitsregeln digital zur Verfügung zu stellen – beispielsweise mit der Mitarbeiter-App von Beekeeper.
Arbeitsschutzbelehrungen organisieren
Um die Sicherheitskosten so gering wie möglich zu halten, ist es notwendig, die Arbeitsschutzbelehrungen effizient zu organisieren. Da die Unterweisung während der Arbeitszeit stattfindet und Sie außerdem die Fachkraft bezahlen müssen, die sie durchführt, ist es wichtig, alle erforderlichen Inhalte klar und gut strukturiert zu vermitteln, damit diese Aufgabe möglichst wenig Zeit in Anspruch nimmt.
Kommunikation
Dabei ist eine gute Kommunikation sehr wichtig. Um die Inhalte leicht verständlich und vollständig zu vermitteln, ist es empfehlenswert, für die Unterweisung für den Arbeitsschutz eine Vorlage zu verwenden. Das erleichtert eine klare und effiziente Kommunikation. Darüber hinaus ist es wichtig, auf ein passendes Kommunikationsmittel zu achten. Die Unterweisung selbst sollte normalerweise als Präsenzveranstaltung stattfinden. Für die Vor- und die Nachbereitung ist es hingegen empfehlenswert, digitale Kanäle zu verwenden.
Erinnerungen
Die Unterweisung muss alle sicherheitsrelevanten Bereiche abdecken. Das bedeutet, dass die Mitarbeitenden innerhalb kurzer Zeit zahlreiche Informationen aufnehmen und verarbeiten müssen. Das ist jedoch nicht ganz einfach. Deshalb ist es sehr wichtig, die Kernpunkte auszuformulieren und in Schriftform zur Verfügung zu stellen. So ist es jederzeit möglich, die entsprechenden Aspekte nochmals nachzulesen.
Kontrolle und Checklisten
Bei der Durchführung der Arbeitsschutz-Unterweisung ist es sehr wichtig, alle vorgeschriebenen Details zu behandeln. Damit nichts untergeht, ist eine sorgfältige Kontrolle sehr wichtig. Dafür bietet es sich an, eine Sicherheitscheckliste zu verwenden. Darin können Sie alle notwendigen Inhalte vorgeben und genau kontrollieren, ob diese auch vermittelt werden. Darüber hinaus ist es notwendig, dass Ihre Mitarbeitenden die Unterweisung anschließend mit einer Unterschrift bestätigen. Auch hierfür können Sie die Checkliste verwenden, da diese alle vorgeschriebenen Inhalte umfasst.
Zusammenfassung
Die Unterweisung zum Arbeitsschutz vermittelt Ihren Mitarbeitenden die wichtigsten Regeln für eine hohe Sicherheit bei der Berufsausbildung. Sie reduziert den Krankenstand und sorgt dafür, dass sich Ihre Arbeitskräfte gut geschützt fühlen. Darüber hinaus ist diese Maßnahme gesetzlich vorgeschrieben. Beekeeper hilft Ihnen bei der Organisation und Durchführung.