Die Corona-Pandemie hält die Welt bereits seit mehr als zwei Jahren in Atem. Die gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen sind enorm. Hinzu kommen hohe wirtschaftliche Verluste. Viele Betriebe sind in ihrer Existenz bedroht. Als die ersten Impfstoffe auf den Markt kamen, erschien dies vielen Beobachtern als die Möglichkeit für ein schnelles Ende der Pandemie.
Die Realität sieht mittlerweile jedoch anders aus. Zum einen haben sich immer mehr unterschiedliche Varianten herausgebildet, die die Wirksamkeit der Impfstoffe deutlich gesenkt haben. Zum anderen gibt es zahlreiche Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen. Die geringe Impfquote stellt einen wichtigen Grund dafür dar, dass sich das Virus nach wie vor stark ausbreiten kann. Dennoch kann eine Impfung schützen. Das trifft nicht nur auf die einzelnen Personen zu, sondern auch auf Unternehmen. Ein Infektionsherd innerhalb eines Betriebs kann schwere Folgen haben. Oftmals müssen sich dann mehrere Mitarbeitende in Quarantäne begeben und können nicht arbeiten. Dadurch steht häufig der komplette Betrieb still – mit enormen finanziellen Verlusten. Eine möglichst hohe Impfquote unter der Belegschaft reduziert dieses Risiko deutlich. Deshalb stellt die Impfung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ein immer wichtigeres Thema für die Arbeitgeber dar. Hier erklären wir Ihnen, was Sie hierbei beachten sollten und wie Sie erreichen können, dass sich möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter impfen lassen.
Impfmanagement: eine schwierige Aufgabe für Unternehmen
Das Impfmanagement stellt viele Betriebe vor eine enorme Herausforderung. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Zum einen handelt es sich hierbei um ein sehr sensibles Thema. Vielen Beschäftigten ist es unangenehm, darüber zu sprechen und persönliche Informationen – beispielsweise zu ihrem Impfstatus – preiszugeben. Deshalb ist es wichtig, hierbei sehr behutsam vorzugehen und Vertrauen zu schaffen. Hinzu kommt, dass es sich hierbei aus rechtlicher Sicht um ein sehr sensibles Thema handelt. Gerade medizinische Daten unterliegen einem besonderen Schutz. Daher darf der Arbeitnehmer die entsprechenden Auskünfte normalerweise nicht einfordern. Aufgrund der Corona-Pandemie bestehen hierbei zwar einige Ausnahmen. Dennoch ist es sehr wichtig, genau abzuklären, welche Informationen Sie abfragen dürfen und welche nicht. Diese Punkte führen dazu, dass es unerlässlich ist, eine Strategie für das Impfmanagement zu erstellen. Diese muss alle rechtlichen Vorgaben berücksichtigen und den Mitarbeitenden das Thema so vermitteln, dass Sie sich nicht vor den Kopf gestoßen fühlen. Dazu ist es wichtig, geeignete Inhalte zu erarbeiten und diese auf passende Weise zu präsentieren.
Beispiel: Impfungen für Gastronomie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Ein Gewerbezweig, der sehr stark von der Pandemie betroffen war, ist die Gastronomie. Über einen langen Zeitraum hinweg durften die Gaststätten überhaupt nicht öffnen. Als die ersten Lockerungen kamen, entstanden jedoch auch viele zusätzliche Pflichten für die Gastronomen. Sie mussten den Zugang zu den Lokalen kontrollieren und überprüfen, ob die Gäste geimpft, genesen oder getestet waren. Diese Vorschriften gelten für die Gäste bis heute. Doch wie sieht es mit den Mitarbeitenden aus? Hierbei kam es immer wieder zu Veränderungen. Zeitweise galt eine allgemeine 3G-Regel für den Arbeitsplatz. Diese betraf selbstverständlich auch die Gastronomie. Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer entweder geimpft, genesen oder getestet sein mussten, um die Arbeitsstätte betreten zu dürfen. Das hatte selbstverständlich auch Folgen für den Umgang mit der Impfung der Gastronomie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Diese Verordnung verpflichtete die Arbeitgeber dazu, die Einhaltung der 3G-Regel zu kontrollieren. Dabei war es notgedrungen notwendig, diese persönlichen Informationen zum Gesundheitszustand der Mitarbeitenden zu überprüfen. Dabei war eine hohe Sensibilität gegenüber den Beschäftigten wichtig und außerdem war eine Strategie notwendig, um alle datenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Die Impfung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist auch für den Erfolg des Unternehmens von großer Bedeutung. Ein Corona-Ausbruch kann zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Außerdem legen viele Gäste Wert darauf, nur durch geimpfte Mitarbeitende bedient zu werden. Aus diesem Grund liegt es im geschäftlichen Interesse der Gaststättenbetreiber, möglichst viele Mitarbeitende von einer Impfung zu überzeugen. Das machte es notwendig, ein Konzept für die Impfstrategie zu entwickeln. Grundlage stellen hierbei gut aufbereitete und vertrauensvolle Informationen dar. Nur so ist es möglich, Unklarheiten zu beseitigen und Zweifel zu zerstreuen. Darüber hinaus lässt sich dabei auch die Wichtigkeit für den Gastronomiebetrieb vermitteln. Insbesondere bei Mitarbeitenden, die noch unentschlossen sind, kann dieser Aspekt ebenfalls eine Rolle spielen. Durch die Vermittlung all dieser Informationen ist es häufig möglich, das Personal von der Wichtigkeit einer Impfung zu überzeugen.
Dabei ist es nicht nur wichtig, auf die Inhalte zu achten. Darüber hinaus ist es notwendig, eine passende Form der Übermittlung zu wählen. Wenn Sie eine Broschüre im Betrieb auslegen oder eine E-Mail verschicken, findet diese häufig keine Beachtung. Ein sehr praktisches Kommunikationsmittel für diese Aufgabe ist die Mitarbeiter App von Beekeeper. Diese erlaubt es, wichtige Inhalte zu übermitteln und die Kommunikation zwischen den Kolleginnen und Kollegen zu fördern. So können Sie die Informationen sehr gut weitergeben. Da diese App auch auf den Austausch zwischen den Mitarbeitenden ausgerichtet ist, können diese außerdem selbst über dieses Thema diskutieren. Auch das ist für die Impfung der Gastronomie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sehr wichtig, da viele Menschen für die Argumente der Kolleginnen und Kollegen empfänglicher sind als für diejenigen der Vorgesetzten. Darüber hinaus lässt sich die App auch für weitere Aufgaben rund um den Kampf gegen die Pandemie nutzen. Eine gute Idee stellt es beispielsweise dar, regelmäßige COVID Screenings durchzuführen. Diese dienen der Früherkennung der Symptome und können häufig einen größeren Ausbruch bereits im Ansatz verhindern.
Impf-Kommunikation im Unternehmen: Herausforderungen und Tipps
Das Beispiel aus dem Gastgewerbe hat gezeigt, wie wichtig ein gutes Impfmanagement ist. Doch auch in vielen anderen Gewerbezweigen ist dies von großer Bedeutung. Deshalb sollten Sie sich als Arbeitgeber unbedingt Gedanken über dieses Thema machen und eine passende Strategie entwickeln. Am Anfang steht hierbei stets ein allgemeines Konzept für die Krisenkommunikation. Wenn ein Unternehmen in eine Krise gerät, ist es sehr wichtig, dass die Mitarbeitenden korrekt handeln, um die Auswirkungen einzudämmen. Das ist nur durch eine effiziente Kommunikation möglich. Deshalb sind Strategien für die Krisenkommunikation für jedes Unternehmen von großer Bedeutung. Diese Konzepte lassen sich dann auch auf die Corona-Krise anwenden. In den folgenden Abschnitten geben wir Ihnen einige Tipps zu diesem Thema und klären die wichtigsten Fragen, die viele Arbeitgeber in diesem Bereich haben.
Darf ich Mitarbeiter nach der Impfung fragen?
Eine der wichtigsten Fragen für Arbeitgeber ist, ob sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach der Impfung fragen dürfen. Grundsätzlich ist dies zu verneinen. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beschreibt medizinische und gesundheitliche Daten als besonders schützenswert, sodass hierbei keine Auskunftspflicht besteht. Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen von dieser Regel. Dies ist beispielsweise bei den Mitarbeitenden in medizinischen Einrichtungen sowie in Betrieben, die besonders vulnerable Personen betreuen, der Fall. Dabei handelt es sich beispielsweise um Arztpraxen, Krankenhäuser, Schulen, Heime, Justizvollzugsanstalten sowie viele weitere Einrichtungen. In diesem Fall ist es zulässig, die Mitarbeitenden nach ihrem Impfstatus zu fragen, da dies von großer Bedeutung für den Umgang mit den vulnerablen Personen ist. Auch in einem weiteren Bereich gibt es eine Ausnahme: wenn sich eine Arbeitskraft in Quarantäne befindet. Wenn es durch eine Impfung möglich gewesen wäre, die Quarantäne zu vermeiden, besteht kein Anspruch auf eine Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber muss den entsprechenden Betrag normalerweise vorstrecken. Da er jedoch keine Rückerstattung erhält, wenn der beschriebene Fall eintritt, darf er sich vor der Auszahlung über den Impfstatus der Arbeitskraft informieren. Genauere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie beim Bundesgesundheitsministerium.
Mitarbeiterin oder Mitarbeiter verweigert Impfung: Was können Sie tun?
In Deutschland besteht bislang keine Impfpflicht. Gehen wir davon aus, einen Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter verweigert die Impfung, ist es für den Arbeitgeber deshalb praktisch nicht möglich, eine Maßnahme zu ergreifen. Allerdings gibt es auch hierbei eine Ausnahme. Für die Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Pflege ist mittlerweile ein Impfnachweis für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich. In diesem Fall dürfen Sie die entsprechende Person nicht mehr einsetzen und können sie entsprechend sanktionieren. In allen anderen Fällen hilft nur eine gründliche und konstruktive Information über dieses Thema.
Mitarbeiterin oder Mitarbeiter ohne Impfung: Informationen sind wichtig
In vielen Betrieben gibt es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Impfung. Das gefährdet jedoch nicht nur die Gesundheit der entsprechenden Person, sondern auch der übrigen Kollegen. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht stellt dies ein Risiko für den Arbeitgeber dar. Deshalb stellt sich die Frage, wie diese mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne Impfung umgehen sollten. Die einzige Möglichkeit hierfür stellt es dar, Informationen zu diesem Thema bereitzustellen. Dabei ist es jedoch wichtig, nicht aufdringlich und fordernd zu sein. Das führt häufig zu einer sofortigen Blockade. Eine sehr gute Form, um die entsprechenden Inhalte zu präsentieren, stellt die Mitarbeiter App von Beekeeper dar. So können sich die Mitarbeitenden in einem ungezwungenen Rahmen über die Vorteile einer Impfung informieren.
Impftermin während der Arbeitszeit
Grundsätzlich besteht eine Freistellungspflicht für den Arbeitgeber, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter eine Impfung gegen das Coronavirus durchführen will. Allerdings besteht dabei kein Anspruch auf eine Bezahlung. Es kann jedoch hilfreich sein, die Bezahlung dennoch sicherzustellen, um möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Impfung zu überzeugen.
Dürfen Arbeitgeber Impfanreize setzen?
Eine heiß diskutierte Frage bezüglich des Umgangs mit der Corona-Impfung besteht darin, ob Arbeitgeber Anreize für die Impfung setzen dürfen. Dies ist arbeitsrechtlich nicht ganz einfach zu beantworten. Die meisten Experten halten dies grundsätzlich für zulässig. Allerdings gibt es auch Stimmen, die die Meinung vertreten, dass dies Probleme mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz mit sich bringen könnte. Deshalb ist in diesem Fall eine rechtliche Beratung zu empfehlen.
Impfung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen: So reduzieren Sie das Risiko einer Covid-Erkrankung
Der Umgang des Arbeitgebers mit der Impfung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen birgt viel Konfliktpotenzial. Wenn es sich um rechtliche Fragen handelt, ist es daher stets zu empfehlen, einen Anwalt zu befragen. In allen anderen Bereichen ist es wichtig, auf eine durchdachte und effiziente Kommunikation zu achten, um möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von einer Impfung zu überzeugen und trotz Pandemie voll durchzustarten.