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Arbeitsunfall melden: Fristen, Ablauf und Folgen

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Die Zahl der Arbeitsunfälle in Deutschland ist beachtlich. Nach Angaben der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) verletzten sich 2021 806.217 Arbeitskräfte während der Berufsausübung auf eine Weise, dass Unternehmen einen Arbeitsunfall melden mussten. Das bedeutet, dass sich pro 1.000 Arbeitskräfte in Vollzeit im Durchschnitt 19,78 innerhalb eines Jahres verletzt haben. Das zeigt, dass Arbeitsunfälle keine Ausnahme darstellen, sondern dass sie immer wieder auftreten. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Arbeitskraft im Laufe ihres Arbeitslebens einen Unfall erleidet, ist beachtlich.

Für die Arbeitgeber hat das verschiedene Auswirken. Beispielsweise ist es sehr wichtig, alle vorgeschriebenen Maßnahmen für die Arbeitssicherheit zu beachten. In diesem Bereich ist es insbesondere wichtig, eine Einweisung der Mitarbeitenden sowie eine regelmäßige Unterweisung zum Arbeitsschutz vorzunehmen. Außerdem ist eine wiederkehrende Kontrolle der verwendeten Maschinen, der elektrischen Installationen und vieler weiterer Bereiche vorgeschrieben. All diese Maßnahmen sollen dabei helfen, Unfälle zu vermeiden. Darüber hinaus sind sie Voraussetzung dafür, dass bei einem Arbeitsunfall ein Versicherungsschutz besteht. Halten Sie sich als Arbeitgeber nicht an diese Vorgaben, kann es vorkommen, dass Sie selbst haftbar sind.

Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen lassen sich Arbeitsunfälle leider nicht vollständig vermeiden. Die oben vorgestellte Statistik macht deutlich, dass wohl jedes Unternehmen früher oder später davon betroffen ist. Das führt zu der Frage, was dann zu tun ist. Sollte während der Berufsausübung eine Verletzung auftreten, müssen Sie den Arbeitsunfall melden. In diesem Artikel stellen wir Ihnen vor, wie sie dabei vorgehen und was sie beachten müssen.

Was ist ein Arbeitsunfall?

Bevor wir die Details der Meldung eines Arbeitsunfalls beschreiben, ist es sinnvoll, zunächst einmal auf dessen Definition einzugehen. So wissen Sie genau, in welchen Fällen es sich überhaupt um einen Arbeitsunfall handelt – und in der Folge, ob Sie diesen melden müssen.

Dabei ist es zunächst notwendig, einen Unfall zu definieren. Dabei handelt es sich um ein von außen einwirkendes plötzliches Ereignis, das bei der betroffenen Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung hervorruft.

Daraus geht hervor, dass plötzlich auftretende Krankheiten – wie etwa ein Herzinfarkt – hierbei nicht inbegriffen sind. Auch wenn sich eine Person aus freiem Willen selbst verletzt, handelt es sich dabei nicht um einen Unfall.

Damit es sich dabei um einen Arbeitsunfall handelt, ist es zusätzlich notwendig, dass dieser Unfall während der Berufsausübung passiert. Dieses Kriterium ist von großer Bedeutung. Die Unfallversicherung für die Berufsausübung ist verpflichtend. Jeder Arbeitgeber muss diese für seine Mitarbeitenden abschließen. Diese springt im Falle eines Arbeitsunfalls ein. Bei Unfällen in der Freizeit bietet sie jedoch keinen Schutz. Hierfür kann jede Person eine private Unfallversicherung abschließen. Diese ist jedoch freiwillig. Darüber hinaus ist es wichtig, den Unterschied zu Wegeunfällen zu beachten. Dabei handelt es sich um Unfälle, die auf dem Weg zur Arbeit passieren. Dafür ist ebenfalls die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Allerdings handelt es sich dabei um eine gesonderte Kategorie, bei der es etwas andere Regeln gibt.

Typische Arbeitsunfälle der Frontline

Frontline Worker sind Arbeitskräfte, die nicht in einem Büro am Schreibtisch sitzen. Viele von ihnen sind in direktem Kontakt mit Kunden, Patienten oder anderen Personen, zum Beispiel in Einzelhandel und Gesundheitswesen. Andere stehen am Fließband in Fertigung und Lebensmittelindustrie oder arbeiten in der Logistik. Sie alle sind deutlich mehr Gefahren im Alltag ausgesetzt, als Büroangestellte. Auch deshalb bezeichnen wir sie als Frontliner.

Das wird deutlich, wenn man die häufigsten Unfallursachen betrachtet. Hierbei steht der Bereich „Stolpern, Rutschen, Stürzen“ an erster Stelle. Frontline-Mitarbeitende sind hierbei besonders gefährdet. Verkäuferinnen und Verkäufer im Einzelhandel sind oftmals viel unterwegs, um die Kunden zu bedienen. Auch im Gesundheitswesen müssen sich die meisten Mitarbeitenden zu den Patienten begeben. Häufig müssen sie dabei auch Treppen benutzen. Das macht deutlich, dass auch in diesem Bereich die Gefahr für Arbeitsunfälle hoch ist.

An zweiter Stelle in dieser Liste steht die falsche Bedienung von Maschinen. Dazu kommt es vor allem in Produktionsbetrieben. Hier ist oft die Sicherheitskultur im Management ausgeprägter, als in Handelsunternehmen. Die Umsetzung un Einhaltung von sicherheitsfördernden Maßnahmen an der Frontline gestaltet sich jedoch oft als schwierig. 

Die dritthäufigste Ursache spielt ebenfalls eine wichtige Rolle: falsches Heben, Tragen und Lagern. Frontliner müssen immer wieder schwere Gegenstände anheben oder Patienten bewegen. Falls dabei plötzliche Rückenbeschwerden auftreten, handelt es sich ebenfalls um einen Unfall. Bei Außendienstmitarbeitenden, z.B. Paketboten, spielen auch Verkehrsunfälle eine wichtige Rolle. Diese zählen ebenfalls zu den häufigsten Unfallursachen.

Als Arbeitgeber ist es wichtig, die Risiken in diesem Bereich so stark wie möglich zu reduzieren. Am besten ist es, eine Sicherheitscheckliste anzulegen. So stellen Sie sicher, alle Aspekte zu berücksichtigen.

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Wem muss der Arbeitgeber den Arbeitsunfall melden?

Wenn ein Arbeitsunfall passiert ist, ist es notwendig, diesen zu melden. Viele Arbeitgeber wissen jedoch zunächst gar nicht genau, wo die richtige Anlaufstelle hierfür ist und wem sie den Unfall mitteilen müssen. Die Meldung des Unfalls muss stets an die gesetzliche Unfallversicherung erfolgen – schließlich handelt es sich hierbei um die Institution, die die daraus entstehenden Rechnungen begleichen muss. Allerdings sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Berufsgenossenschaften (BG). Daher handelt es sich hierbei um die ersten Ansprechpartner.

Wichtig ist es, hierbei darauf zu achten, dass Sie dem Versicherungsträger zwei Kopien der Meldung schicken müssen. Zudem ist es ratsam, eine weitere Kopie der Meldung für die eigenen Unterlagen abzuheften. Darüber hinaus sind auch interne Meldungen zu empfehlen – an den Betriebsrat, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und an den Betriebsarzt. Falls Ihr Betrieb der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht unterliegt, müssen Sie zusätzlich der Landesbehörde für Arbeitsschutz eine Kopie zukommen lassen, wenn Sie einen Arbeitsunfall melden.

Welche Fristen gibt es zu beachten?

Viele Arbeitgeber fragen sich nach einem Arbeitsunfall, wie lange Zeit zum Melden ist. Dieser Aspekt ist von großer Bedeutung, da Sie beim Arbeitsunfall Melden eine Frist von nur drei Tagen einhalten müssen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass hierbei auch Feiertage sowie Samstage und Sonntage berücksichtigt werden. Der Tag, an dem der Unfall passierte, zählt hingegen nicht mit.

Für manche Arbeitsunfälle gibt es jedoch besondere Regelungen, die davon abweichen. Falls es sich um einen Massenunfall handelte, an dem mehr als drei Personen beteiligt waren, müssen Sie den Arbeitsunfall umgehend melden. Das ist auch bei Unfällen mit sehr schweren Verletzungen und bei Todesfällen der Fall. Handelte es sich hingegen um einen sehr leichten Unfall, der eine Krankschreibung von maximal drei Tagen zur Folge hatte, ist überhaupt keine Meldung erforderlich.

Kann ich auch nachträglich einen Arbeitsunfall melden?

Aufgrund der kurzen Fristen kommt es immer wieder vor, dass die Arbeitgeber diese nicht einhalten. Außerdem tritt manchmal der Fall auf, dass die Arbeitnehmer zunächst davon ausgehen, dass nichts Schlimmes passiert ist, und den Unfall nicht einmal ihrem Vorgesetzten mitteilen. Wenn dann später doch noch Probleme auftreten, ist die Frist häufig bereits verstrichen.

Dann stellt sich die Frage, was zu tun ist und ob man den Arbeitsunfall nachträglich melden kann. Das ist zwar im Prinzip möglich, allerdings bringt dies einige Probleme mit sich. Grundsätzlich kann man einen Arbeitsunfall später melden. Allerdings ist es dann schwierig, zu beweisen, dass der Unfall tatsächlich während der Arbeitszeit passiert ist – insbesondere wenn die Arbeitskraft keinen Durchgangsarzt aufgesucht hat. Obwohl Sie den Arbeitsunfall später melden können, ist es ratsam, stets innerhalb der Fristen zu reagieren und auch die Mitarbeitenden so zu unterweisen, dass sie Sie über alle Unfälle sofort informieren.

Formular ausfüllen und Ablauf

Wenn Sie einen Arbeitsunfall melden, müssen Sie hierfür in der Regel ein spezielles Formular ausfüllen. Bei vielen genossenschaftlichen Versicherungen ist dies mittlerweile sogar online möglich. Verbände wie die DGUV bieten auch kostenlose Vordrucke zum Download an.

Dieses Formular muss dann in der Regel die verunglückte Person ausfüllen. Zunächst ist es notwendig, den Ort und den Zeitpunkt des Unfalls genau anzugeben. Außerdem ist es erforderlich, Zeugen zu nennen – natürlich nur, wenn diese vorhanden sind. Dabei ist es auch wichtig, eine Kontaktmöglichkeit hinzuzufügen. Falls Fragen auftreten sollten, kann sich die Versicherung direkt mit diesen in Verbindung setzen. Danach folgt eine chronologische Schilderung des Unfallhergangs. Hinzu kommen einige weitere Angaben – beispielsweise zur Art der Verletzung und zur Tätigkeit der entsprechenden Person. Die Arbeitskraft sollte Ihnen das Formular innerhalb der vorgegebenen Fristen ausgefüllt zurückgeben. Daraufhin müssen Sie es an die Berufsgenossenschaft übermitteln.

Folgen: Wer zahlt was?

Nach einem Arbeitsunfall hat die verunglückte Person Anspruch auf eine Lohnfortzahlung. Diese muss zunächst der Arbeitgeber übernehmen – für einen Zeitraum von sechs Wochen. Danach springt die Berufsgenossenschaft ein. Sie zahlt 80 Prozent des bisherigen Bruttolohns. Bei einer längeren (ab 26 Wochen) oder gar dauerhaften Beeinträchtigung um mindestens 20 Prozent erhält die betroffene Person eine Verletztenrente. Hinzu kommt in vielen Fällen eine Erwerbsminderungsrente, die die gesetzliche Rentenversicherung auszahlt.

Zusätzlich zu diesen Leistungen, mit denen die verunglückte Person ihren Lebensunterhalt bestreiten kann, finanziert die Unfallversicherung verschiedene Rehabilitations- und Therapiemaßnahmen. Deren Umfang hängt jedoch stets von der Art der Verletzungen ab.

Zusammenfassung

Wenn Ihre Mitarbeitenden während der Ausübung ihrer Tätigkeiten einen Unfall erleiden, sind sie in der Regel gut geschützt. Allerdings müssen Sie den Arbeitsunfall melden – wenn möglich innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen. Um einen vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, sind Sie als Arbeitgeber auch dazu verpflichtet, alle Sicherheitsvorgaben zu erfüllen. 

Reagieren Sie nicht nur schnell und zuverlässig bei Unfällen, sondern etablieren Sie eine Sicherheitskultur, die Unfällen vorbeugt und die Produktivität erhöht. Wie das geht, steht in unserem Leitfaden.